Während der Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und während der Berufsausbildung besteht Berufsschulpflicht.
Der Unterricht findet entweder an einem ganzen Tag, oder an 2 halben Tagen pro Woche statt.
Die Sonderberufsschule vermittelt die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichtsinhalte.
Mit dem erfolgreichen Abschluss von Sonderberufsschule und Ausbildung im Betrieb wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt.